Der Schweizer Private-Banking-Sektor entwickelt sich weiterhin in Richtung eines diversifizierten Dienstleistungsangebots, das die traditionelle Vermögensverwaltung mit Kreditgeschäften, Kapitalmarktgeschäften und Transaktionsbankgeschäften verbindet. Steigende Zinssätze haben die Nettozinsmargen gestärkt, während steigende regulatorische Kosten die Konsolidierung der Branche vorantreiben. Banken mit mehreren wiederkehrenden Einnahmequellen und etablierten Handelskapazitäten sind gut positioniert, um von Skaleneffekten und der wachsenden Nachfrage seitens unternehmerisch tätiger und international aktiver Kunden zu profitieren.
HINWEIS ZU ANFRAGEN UND TRANSAKTIONSDETAILS
Bitte beachten Sie, dass Anfragen und Ersuchen bezüglich vertraulicher Transaktionsdetails ausschließlich nach Eingang eines vollständigen „Know Your Customer“ (KYC) -Compliance-Pakets geprüft werden.
Um bewertet werden zu können, müssen alle Einreichungen die folgenden Unterlagen enthalten:
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Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) – Vollständig unterzeichnet
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Nachweis der finanziellen Mittel (Proof of Funds, POF) – Aktueller Bankbescheid, Kontoauszug oder gleichwertiger Nachweis
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Berufliche Referenzen / Bankreferenzen
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Käufervereinbarung – Unterzeichnetes Vertretungsmandat
Hinweis: Unvollständige Anträge oder Einreichungen, bei denen die erforderlichen Nachweise fehlen, werden ausnahmslos nicht berücksichtigt.
RECHTLICHER HINWEIS
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Erforderliches Buy-Side-Mandat: Die Vertretung und die Erbringung jeglicher Transaktionsdienstleistungen sind streng an den Abschluss einer vollständig unterzeichneten Buy-Side-Mandatsvereinbarung gebunden. Solange dieser Auftrag nicht von allen Parteien förmlich unterzeichnet wurde, besteht kein Beratungs-, Vertretungs- oder Treuhandverhältnis.
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KYC und Kapitalnachweis (POF): Um den geltenden gesetzlichen Vorschriften, den Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) und den Transaktionsprotokollen zu entsprechen, muss der potenzielle Käufer alle üblichen „Know Your Customer“ (KYC)-Prüfungsverfahren durchlaufen und einen nachprüfbaren Kapitalnachweis (POF) vorlegen, bevor er vertrauliche Informationen über das Zielunternehmen erhält, Verhandlungen aufnimmt oder ein formelles Angebot unterbreitet.
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Kein Angebot und keine Aufforderung: Die hierin enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots noch eine Empfehlung zum Erwerb von Wertpapieren, Vermögenswerten oder Unternehmen dar.
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Vertraulichkeit und Ausschluss der Haftung: Die hierin enthaltenen Informationen sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Es wird weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen gegeben.