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M&A im Schweizer Finanzmarkt

M&A im Schweizer Finanzmarkt

Der Schweizer Finanzmarkt, bekannt für seine Stabilität, Innovation und sein robustes regulatorisches Rahmenwerk, bietet einzigartige Chancen und Komplexitäten für Fusionen und Übernahmen. Für Unternehmen, die unter der strengen Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) operieren, erfordert ein erfolgreicher Verkauf hochspezialisierte Beratungs-Expertise. MergersCorp steht an der Spitze dieses Nischenbereichs und bietet Eigentümern, die ihre FINMA-regulierten Unternehmen veräussern möchten, eine unvergleichliche Beratung. Unser tiefes Verständnis des Schweizer Finanzrechts, gepaart mit umfassenden Marktkenntnissen, gewährleistet einen optimierten, konformen und wertmaximierenden Transaktionsprozess.

Der Verkauf einer FINMA-regulierten Einheit ist nicht nur eine Unternehmenstransaktion; es ist ein komplexer Prozess, der akribische Aufmerksamkeit für die Einhaltung von Vorschriften, die Eignung von Investoren und die operative Kontinuität erfordert. Die massgeschneiderten Beratungsdienstleistungen von MergersCorp decken das gesamte Spektrum der FINMA-regulierten Aktivitäten ab und stellen sicher, dass jeder Aspekt des Verkaufs mit Präzision und strategischer Weitsicht behandelt wird.

M&A-Verkauf von FINMA-regulierten Einlagen: Navigieren bei Veräusserungen nach dem Bankengesetz

Gemäss Artikel 1a des Bankengesetzes gilt jede Einheit, die gewerbsmässig Publikumseinlagen in bar oder in Krypto-Assets entgegennimmt oder solche Dienstleistungen öffentlich bewirbt, als Bank, die eine Banklizenz benötigt. Die FINMA interpretiert „Einlagenentgegennahme“ weit und umfasst jede Annahme von Bargeld oder Krypto-Assets in Verbindung mit einer Rückzahlungsverpflichtung, wobei bestimmte De-minimis-Schwellenwerte und Ausnahmen gemäss Artikel 5 ff. der Verordnung über die Banken und Sparkassen (Bankenverordnung) gelten.

Für Eigentümer solcher Einlagen entgegennehmenden Einheiten bietet MergersCorp eine umfassende Beratung, die über traditionelle M&A hinausgeht. Wir unterstützen bei der Vorbereitung der Zielgesellschaft für den Verkauf, indem wir deren Compliance-Rahmenwerk, Kapitaladäquanz und operationelle Resilienz rigoros überprüfen, um den hohen Standards der FINMA gerecht zu werden. Unser Ziel ist es, einen reibungslosen Eigentümerwechsel zu gewährleisten, der sowohl die finanziellen Ziele des Verkäufers als auch die aufsichtsrechtlichen Prärogativen der FINMA erfüllt.

M&A-Verkauf von FINMA-reguliertem Asset Management, Portfolioverwaltung und Treuhändertätigkeiten

Das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) brachte wesentliche Änderungen für die Regulierung unabhängiger Vermögensverwalter und Trustees mit sich. Artikel 17 Absatz 1 FINIG definiert Vermögensverwalter als solche, die aufgrund eines Mandats, einschliesslich einer Vollmacht, über Kundenvermögen diskretionär verfügen, insbesondere in Bezug auf „Finanzinstrumente“ gemäss Artikel 3 Buchstabe a des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG). Bemerkenswert ist, dass Portfolioverwaltungsdienstleistungen, die ausschliesslich Vermögenswerte betreffen, die nicht als Finanzinstrumente gemäss FIDLEG qualifizieren (z. B. bestimmte Zahlungstoken in Krypto-Assets), von dieser Lizenzpflicht ausgenommen sind. Artikel 17 Absatz 2 FINIG definiert weiter regulierte Treuhanddienstleistungen als die Verwaltung oder das Halten von getrennten Vermögenswerten auf treuhänderischer Basis für Trust-Begünstigte.

MergersCorp bietet spezialisierte Beratung zur Veräusserung von Unternehmen, die in diesen regulierten Aktivitäten tätig sind.

M&A-Verkauf von FINMA-reguliertem Asset Management KAG-Portfolioverwaltung für Kollektivvermögen: Veräusserung spezialisierter Investmentmanager

Gemäss Artikel 24 FINIG benötigen Unternehmen, die Vermögenswerte verwalten und Portfolioverwaltungsdienstleistungen gewerbsmässig im Namen von kollektiven Kapitalanlagen (KAG) und/oder Einrichtungen der beruflichen Vorsorge erbringen, eine Lizenz als Portfolioverwalter für Kollektivvermögen. Bestimmte Ausnahmen bestehen, z. B. für Dienstleistungen, die ausschliesslich kollektiven Kapitalanlagen angeboten werden, die nur qualifizierten Anlegern offenstehen, sofern spezifische De-minimis-Schwellenwerte erfüllt sind.

MergersCorp versteht die einzigartigen Merkmale dieses Segments, das oft erhebliche verwaltete Vermögen und komplexe Fondsstrukturen umfasst.

Unsere Expertise stellt sicher, dass der Verkaufsprozess die spezifischen regulatorischen Nuancen und Stakeholder-Interessen berücksichtigt, die der Verwaltung von Kollektivvermögen inhärent sind.

M&A-Verkauf von FINMA-regulierten Fondsmanagement-Aktivitäten: Expertise beim Verkauf umfassender Fondsoperationen

Artikel 32 FINIG definiert regulierte Fondsmanagement-Dienstleistungen als umfassende Verwaltungs- und administrative Dienstleistungen, die Anlegern in kollektiven Kapitalanlagen (KAG) angeboten werden. Über die Portfolioverwaltung für zugrunde liegende Fonds hinaus übernehmen diese Unternehmen kritische administrative Funktionen wie Entscheidungen über die Ausgabe von Anteilen, die Berechnung des Nettoinventarwerts (NAV), die Festlegung von Rücknahmepreisen und die Ausübung aller Rechte, die mit dem Fonds und seinen zugrunde liegenden Vermögenswerten verbunden sind.

MergersCorp erkennt die integrierte Natur von Fondsmanagementgesellschaften an und bietet M&A-Beratungsdienstleistungen an, die sowohl deren Investment- als auch administrative Fähigkeiten umfassen.

Unser Ansatz stellt sicher, dass die gesamte Bandbreite der regulierten Aktivitäten der Fondsmanagementgesellschaft während des Verkaufsprozesses präzise dargestellt und bewertet wird.

M&A-Verkauf von FINMA-regulierten Effektenhandelstätigkeiten: Erleichterung komplexer Verkäufe von Wertpapierfirmen

Artikel 41 FINIG definiert regulierte Effektenhandelstätigkeiten breit und umfasst: (i) den Handel mit Effekten im Namen von Kunden, (ii) den Eigenhandel mit Effekten, der die Stabilität des Finanzmarktes gefährden könnte, (iii) den Betrieb einer organisierten Handelsfazilität (FINMAG) und (iv) die Bereitstellung von Market-Making-Dienstleistungen durch kurzfristigen Eigenhandel und permanente öffentliche Preisnotierung für bestimmte Effekten. Zusätzlich verlangt Artikel 12 FINIG eine Effektenhändlerlizenz für Emissionsgeschäfte, einschliesslich des Erwerbs und des öffentlichen Angebots von Drittwertpapieren auf dem Primärmarkt sowie der Emission und des öffentlichen Angebots von Derivaten, die als Effekten auf dem Primärmarkt qualifizieren.

Der Verkauf eines Effektenhändlers ist aufgrund der vielfältigen und risikoreichen Natur seiner regulierten Aktivitäten von Natur aus komplex.

Unser umfassender Ansatz stellt sicher, dass alle regulatorischen Aspekte, vom operationellen Risiko bis zur Marktintegrität, akribisch behandelt werden, was zu einer erfolgreichen und konformen Transaktion führt.

Ihr vertrauenswürdiger Partner bei FINMA-regulierten Veräusserungen

Der Verkauf einer FINMA-regulierten Einheit ist ein bedeutendes Unterfangen, das einen Berater mit einem intimen Verständnis sowohl der M&A-Dynamik als auch der Nuancen der Schweizer Finanzregulierung erfordert. MergersCorp bietet diese seltene Kombination von Expertise. Unser engagiertes Team bietet strategische Beratung, akribische Due-Diligence-Unterstützung, fachkundige Bewertung und geschickte Verhandlungen, während stets die strikte Einhaltung der FINMA-Anforderungen gewährleistet wird. Durch die Partnerschaft mit MergersCorp können Eigentümer von FINMA-regulierten Einheiten die Komplexität der Veräusserung souverän meistern und optimale finanzielle Ergebnisse erzielen, während die Integrität und der Ruf ihrer Unternehmen im hoch angesehenen Schweizer Finanzmarkt gewahrt bleiben.

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Besprechen Sie die strategische Veräusserung oder Rekapitalisierung Ihrer FINMA-regulierten Einheit mit unserem spezialisierten Transaktionsberatungsteam. Die Einreichung dieser Anfrage leitet eine private, unverbindliche Vorabkonsultation unter institutionellen Vertraulichkeitsstandards ein.

Regulatorischer Hinweis & Professioneller Haftungsausschluss

Diese Webseite und ihre Inhalte werden ausschliesslich zu Informations- und Bildungszwecken für Unternehmensaktionäre, Finanzinstitute und professionelle Marktteilnehmer veröffentlicht. Nichts hierin stellt eine Rechts-, Regulierungs-, Steuer- oder Anlageberatung dar, noch ein Angebot, eine Aufforderung oder eine öffentliche Verbreitung von Wertpapieren, Fondsanteilen oder Bankdienstleistungen. MergersCorp M&A International agiert ausschliesslich als unabhängiger Unternehmens- und Finanz-M&A-Berater. Regulierte Gerichtsverfahren, formelle regulatorische Einreichungen, Kontrollwechsel-Meldungen und formelle rechtliche Vertretungen vor der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) werden ausschliesslich in Koordination mit qualifizierten, lizenzierten Schweizer Anwälten und spezialisierten Rechtsberatern für Regulierungsfragen durchgeführt.

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