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    Traditionelles, von der FINMA lizenziertes CISA-Broker-Dealer- und Vermögensverwaltungsgeschäft

    Beschreibung

    L#20250971

    Die in Genf ansässige, von der FINMA zugelassene CISA SA (Gesetz über kollektive Kapitalanlagen – Vermögensverwaltung) ist berechtigt, ein umfassendes Spektrum an Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung kollektiver Kapitalanlagen auszuüben. Diese Tätigkeiten werden unter strikter Einhaltung des Gesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG), des Finanzinstitutsgesetzes (FinIA), des Finanzdienstleistungsgesetzes (FinSA) sowie der dazugehörigen FINMA-Verordnungen und -Rundschreiben durchgeführt.

    Die Kernaufgabe einer CISA SA besteht in der Verwaltung von Kollektivvermögen auf gewerblicher Basis, insbesondere:

    Portfoliomanagement von Organismen für gemeinsame Anlagen

    Verwaltung von Schweizer Organismen für gemeinsame Anlagen: Dies umfasst die aktive Verwaltung der Vermögenswerte verschiedener Arten von Schweizer Organismen für gemeinsame Anlagen, wie beispielsweise:

    • Vertragliche Fonds (z. B. Investmentfonds, die als Vertrag zwischen der Fondsverwaltungsgesellschaft, der Depotbank und den Anlegern organisiert sind)
    • Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAVs)
    • Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAFs)
    • Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen
    • Verwaltung ausländischer Organismen für gemeinsame Anlagen: Verwaltung des Vermögens ausländischer Organismen für gemeinsame Anlagen für Anleger in oder aus der Schweiz, sofern die erforderlichen Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch mit ausländischen Aufsichtsbehörden bestehen.

    Risikomanagement bei Organismen für gemeinsame Anlagen

    • Einführung und Überwachung umfassender Risikomanagementsysteme für die verwalteten Organismen für gemeinsame Anlagen sowie Sicherstellung der Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Marktrisiko, Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko, operationelles Risiko usw. Hierbei handelt es sich um eine rechtlich eigenständige und entscheidende Funktion.

    Verwaltung des Vermögens von betrieblichen Altersversorgungssystemen

    • Auf kommerzieller Basis verwalten wir Vermögenswerte im Auftrag von schweizerischen betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtungen. Dies stellt eine erhebliche Erweiterung des Geltungsbereichs der CISA-SA-Lizenz gemäß dem FinIA dar.

    Fondsgeschäft / Verwaltungsaufgaben (Nebendienstleistungen)

    • Über das Kernportfolio- und Risikomanagement hinaus kann eine CISA SA auch administrative Aufgaben im Zusammenhang mit den von ihr verwalteten Organismen für gemeinsame Anlagen wahrnehmen. Dazu können gehören:
    • Fondsbuchhaltung.
    • Berechnung des Nettoinventarwerts (NAV).
    • Dienstleistungen einer Transferstelle.
    • Unterstützung beim Vertrieb von Fonds (häufig in Zusammenarbeit mit zugelassenen Vertriebspartnern).
    • Sonstige operative und administrative Aufgaben, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Organismen für gemeinsame Anlagen erforderlich sind.

    Anlageberatung (neben den Kerngeschäftsaktivitäten)

    • Bereitstellung von Anlageberatung für Kunden, in der Regel als Nebendienstleistung zu ihrer Haupttätigkeit, der Verwaltung von kollektivem Vermögen. Dies würde unter die Verhaltensregeln des FinSA fallen.

    Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (unter bestimmten Voraussetzungen)

    • Zwar ist die Hauptlizenz für die Verwaltung bestimmt, doch kann ein CISA SA auch den Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen (sowohl schweizerischen als auch ausländischen) an qualifizierte Anleger in der Schweiz betreiben. Der Vertrieb an nicht qualifizierte (Privatkunden-)Anleger in der Schweiz würde in der Regel eine zusätzliche Genehmigung oder einen benannten Vertreter erfordern.

    Entwicklung und Auflegung von Organismen für gemeinsame Anlagen

    • Dies umfasst die Konzeption, Strukturierung und Einholung der FINMA-Genehmigung für neue Produkte im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen, einschließlich der Ausarbeitung von Fondsverträgen, Satzungen und Anlagevorschriften.

    Wesentliche rechtliche Verpflichtungen und allgemeine Befugnisse (die sich aus der Lizenz ergeben):

    • Aufsichtsrecht: Das Unternehmen unterliegt der direkten und kontinuierlichen Aufsicht durch die FINMA, was solide interne Kontrollmechanismen, Compliance-Rahmenwerke und eine solide Unternehmensführung erfordert.
    • Einhaltung der AML/KYC-Vorschriften: Strikte Einhaltung der Anforderungen des Schweizer Geldwäschereigesetzes (GwG), einschließlich strenger „Know Your Customer“- (KYC) und Sorgfaltspflichten.
    • Grundsätze der bestmöglichen Ausführung: Verpflichtung, im besten Interesse der Anleger zu handeln und die bestmögliche Ausführung von Transaktionen sicherzustellen.
    • Organisatorische Anforderungen: Aufrechterhaltung einer von der FINMA genehmigten Organisationsstruktur, angemessene Personalausstattung mit qualifiziertem Personal, ausreichendes Mindestkapital sowie angemessene Eigenmittel.
    • Berichtspflichten: Regelmäßige Berichterstattung an die FINMA über die Finanzlage, die Einhaltung von Vorschriften und die Geschäftstätigkeit.
    • Anlegerschutz: Die Geschäftstätigkeit erfolgt innerhalb eines rechtlichen Rahmens, der in erster Linie darauf ausgerichtet ist, Anleger zu schützen und Transparenz zu gewährleisten.
    • AuM: Verwaltetes Vermögen von ca. 30 Mio. EUR

    Basic Details

    Target Price:

    CHF 3,750,000

    Gross Revenue

    TBD

    EBITDA

    TBD

    Business ID:

    L#20250971

    Country

    Schweiz

    City:

    Genf

    Detail

    Business ID:L#20250971
    Property Type:Vermögensverwaltung
    Property Status:Zu Verkaufen
    Target Price: CHF 3,750,000
    Gross Revenue:TBD
    EBITDA:TBD
    Target Price / Revenue:3750000x
    Target Price / EBITDA:3750000x
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      Published on August 15, 2025 beim 8:49 p.m.. Aktualisiert am August 13, 2026 beim 12:49 p.m.

      Die in Genf ansässige, von der FINMA zugelassene CISA SA (Gesetz über kollektive Kapitalanlagen – Vermögensverwaltung) ist berechtigt, ein umfassendes Spektrum an Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung kollektiver Kapitalanlagen auszuüben. Diese Tätigkeiten werden unter strikter Einhaltung des Gesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG), des Finanzinstitutsgesetzes (FinIA), des Finanzdienstleistungsgesetzes (FinSA) sowie der dazugehörigen FINMA-Verordnungen und -Rundschreiben durchgeführt.

      Die Kernaufgabe einer CISA SA besteht in der Verwaltung von Kollektivvermögen auf gewerblicher Basis, insbesondere:

      Portfoliomanagement von Organismen für gemeinsame Anlagen

      Verwaltung von Schweizer Organismen für gemeinsame Anlagen: Dies umfasst die aktive Verwaltung der Vermögenswerte verschiedener Arten von Schweizer Organismen für gemeinsame Anlagen, wie beispielsweise:

      • Vertragliche Fonds (z. B. Investmentfonds, die als Vertrag zwischen der Fondsverwaltungsgesellschaft, der Depotbank und den Anlegern organisiert sind)
      • Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAVs)
      • Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAFs)
      • Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen
      • Verwaltung ausländischer Organismen für gemeinsame Anlagen: Verwaltung des Vermögens ausländischer Organismen für gemeinsame Anlagen für Anleger in oder aus der Schweiz, sofern die erforderlichen Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch mit ausländischen Aufsichtsbehörden bestehen.

      Risikomanagement bei Organismen für gemeinsame Anlagen

      • Einführung und Überwachung umfassender Risikomanagementsysteme für die verwalteten Organismen für gemeinsame Anlagen sowie Sicherstellung der Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Marktrisiko, Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko, operationelles Risiko usw. Hierbei handelt es sich um eine rechtlich eigenständige und entscheidende Funktion.

      Verwaltung des Vermögens von betrieblichen Altersversorgungssystemen

      • Auf kommerzieller Basis verwalten wir Vermögenswerte im Auftrag von schweizerischen betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtungen. Dies stellt eine erhebliche Erweiterung des Geltungsbereichs der CISA-SA-Lizenz gemäß dem FinIA dar.

      Fondsgeschäft / Verwaltungsaufgaben (Nebendienstleistungen)

      • Über das Kernportfolio- und Risikomanagement hinaus kann eine CISA SA auch administrative Aufgaben im Zusammenhang mit den von ihr verwalteten Organismen für gemeinsame Anlagen wahrnehmen. Dazu können gehören:
      • Fondsbuchhaltung.
      • Berechnung des Nettoinventarwerts (NAV).
      • Dienstleistungen einer Transferstelle.
      • Unterstützung beim Vertrieb von Fonds (häufig in Zusammenarbeit mit zugelassenen Vertriebspartnern).
      • Sonstige operative und administrative Aufgaben, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Organismen für gemeinsame Anlagen erforderlich sind.

      Anlageberatung (neben den Kerngeschäftsaktivitäten)

      • Bereitstellung von Anlageberatung für Kunden, in der Regel als Nebendienstleistung zu ihrer Haupttätigkeit, der Verwaltung von kollektivem Vermögen. Dies würde unter die Verhaltensregeln des FinSA fallen.

      Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (unter bestimmten Voraussetzungen)

      • Zwar ist die Hauptlizenz für die Verwaltung bestimmt, doch kann ein CISA SA auch den Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen (sowohl schweizerischen als auch ausländischen) an qualifizierte Anleger in der Schweiz betreiben. Der Vertrieb an nicht qualifizierte (Privatkunden-)Anleger in der Schweiz würde in der Regel eine zusätzliche Genehmigung oder einen benannten Vertreter erfordern.

      Entwicklung und Auflegung von Organismen für gemeinsame Anlagen

      • Dies umfasst die Konzeption, Strukturierung und Einholung der FINMA-Genehmigung für neue Produkte im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen, einschließlich der Ausarbeitung von Fondsverträgen, Satzungen und Anlagevorschriften.

      Wesentliche rechtliche Verpflichtungen und allgemeine Befugnisse (die sich aus der Lizenz ergeben):

      • Aufsichtsrecht: Das Unternehmen unterliegt der direkten und kontinuierlichen Aufsicht durch die FINMA, was solide interne Kontrollmechanismen, Compliance-Rahmenwerke und eine solide Unternehmensführung erfordert.
      • Einhaltung der AML/KYC-Vorschriften: Strikte Einhaltung der Anforderungen des Schweizer Geldwäschereigesetzes (GwG), einschließlich strenger „Know Your Customer“- (KYC) und Sorgfaltspflichten.
      • Grundsätze der bestmöglichen Ausführung: Verpflichtung, im besten Interesse der Anleger zu handeln und die bestmögliche Ausführung von Transaktionen sicherzustellen.
      • Organisatorische Anforderungen: Aufrechterhaltung einer von der FINMA genehmigten Organisationsstruktur, angemessene Personalausstattung mit qualifiziertem Personal, ausreichendes Mindestkapital sowie angemessene Eigenmittel.
      • Berichtspflichten: Regelmäßige Berichterstattung an die FINMA über die Finanzlage, die Einhaltung von Vorschriften und die Geschäftstätigkeit.
      • Anlegerschutz: Die Geschäftstätigkeit erfolgt innerhalb eines rechtlichen Rahmens, der in erster Linie darauf ausgerichtet ist, Anleger zu schützen und Transparenz zu gewährleisten.
      • AuM: Verwaltetes Vermögen von ca. 30 Mio. EUR

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