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A Société à Responsabilité Limitée (SARL) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der gängigsten und vielseitigsten Unternehmensstrukturen für kommerzielle Aktivitäten im Fürstentum Monaco. Diese Rechtsform e ...

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Der Begriff "Société Anonyme Monégasque" (SAM) bezieht sich auf eine Gesellschaftsform, die spezifisch für das Fürstentum Monaco ist. Diese einzigartige juristische Person dient verschiedenen Zwecken, vor allem der Erleichter ...

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Eine seltene Gelegenheit, 100% der Anteile an einer Société Anonyme Monégasque (SAM) zu erwerben, die sich auf das Bauwesen und die Immobilienentwicklung in Monaco spezialisiert hat. Diese Gelegenheit ermöglicht den Einstieg i ...

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A Société à Responsabilité Limitée (SARL) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der gängigsten und vielseitigsten Unternehmensstrukturen für kommerzielle Aktivitäten im Fürstentum Monaco. Diese Rechtsform eignet sich aufgrund ihrer Flexibilität und des Schutzes, den sie ihren Gesellschaftern bietet, besonders gut für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Wichtige Unternehmensmerkmale

  • Beschränkte Haftung: Ein entscheidendes Merkmal der SARL ist, dass die Haftung der Gesellschafter auf die Höhe ihrer Kapitaleinlagen beschränkt ist. Dadurch wird das persönliche Vermögen der Gesellschafter von den Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens getrennt, was ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit bietet.
  • Kommerzieller Zweck: Die SARL ist ausschließlich für gewerbliche, industrielle oder handwerkliche Tätigkeiten bestimmt. Sie kann nicht für freie Berufe oder nichtgewerbliche Tätigkeiten verwendet werden, für die andere Rechtsformen gelten.
  • Kapital und Eigentümerschaft: Das Mindestaktienkapital für eine monegassische SARL beträgt 15.000 €, die bei der Gründung vollständig eingezahlt und auf einem lokalen Bankkonto hinterlegt werden müssen. Die Gesellschaft muss mindestens zwei Gesellschafter haben, die natürliche oder juristische Personen sein können, und es gibt keine Höchstzahl von Gesellschaftern.
  • Management und Führung: Eine SARL wird von einem oder mehreren gérants (Managern) verwaltet, bei denen es sich um natürliche Personen handeln muss. Der oder die Geschäftsführer können Gesellschafter oder Dritte sein und müssen ihren Wohnsitz in oder bei Monaco haben. Der Manager ist mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, um im Namen des Unternehmens zu handeln.
  • Gründung und Regulierung: Die Gründung einer SARL in Monaco unterliegt einer staatlichen Genehmigung. Das Antragsverfahren umfasst die Einreichung eines umfassenden Dossiers und wird von der Direction de l’Expansion Economique überwacht. Nach der Genehmigung muss das Unternehmen beim Handels- und Industrieregister eingetragen werden, eine statistische Identifikationsnummer (NIS) erhalten und verschiedene administrative und steuerliche Verpflichtungen erfüllen, darunter die Veröffentlichung der Satzung im Journal de Monaco.
  • Besteuerung: Monaco hat ein günstiges steuerliches Umfeld. Unternehmen, die mindestens 75% ihres Umsatzes im Fürstentum erwirtschaften, sind in der Regel von der Körperschaftssteuer befreit. Außerdem profitieren neu gegründete Unternehmen von einer zweijährigen Befreiung von der Körperschaftssteuer.

Geschäftsumfang

Im Fürstentum Monaco sowie im Ausland, unter Ausschluss aller reglementierten Tätigkeiten: Import, Export, internationaler Handel, Großhandelseinkauf und -verkauf von Produkten aus Merinowolle und Schafsfellen sowie von Produkten aus anderen Naturfasern und nicht exotischen Fellen, Teppichen und Dekoration, Kleidung und Schuhen sowie Online-Verkauf.

Adresse des eingetragenen Firmensitzes

Boulevard d’Italie Monte-Carlo Sonne 98000 MONACO

MergersCorp M&A
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